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en | fr | de |    Press releases23.04.2009

Grenzüberschreitende Gesundheitsdienste : Patientenmobilität ohne Garantie auf Kostenrückerstattung

 

Zur heutigen Abstimmung des Europäischen Parlaments über den Richtlinienvorschlag der Kommission zur  Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sagt die Europaabgeordnete Elisabeth Schroedter, Mitglied des Beschäftigungs- und Sozialausschusses:

"Die Verteidigung von Patientenrechten ist ein sehr wichtiges Thema. Diese Richtlinie trägt aber herzlich wenig dazu bei, die Rechte von Patient/innen zu verbessern. Denn sie schließt nicht die vorhandenen Grauräume und gibt keine Garantien zur Rückerstattung. Sie birgt zudem das Risiko, in Zukunft Gesundheitstourismus über die Qualität der lokalen Gesundheitsversorgung zu stellen. Wir dürfen die Rechte von den Europäer/innen, die es vorziehen, eine qualitativ hochwertige Behandlung in der Nähe ihres Wohnortes zu erhalten, nicht gefährden. Deshalb sind wir Grüne für eine Vorabgenehmigung für aufwändige Behandlungen. Sie gibt den Patient/innen die Garantie der Rückerstattung – auch von Nebenkosten – und ermöglicht den Mitgliedstaaten, ihre Investitionen planen zu können. Wie sollen Krankenhäuser ihre Operationen langfristig sicherstellen, wenn die Patient/innen, die es sich leisten können, regelrecht dazu ermutigt werden, sich in ausländischen Krankenhäusern behandeln zu lassen?

Wir haben sehr hart an dem Recht für Mitgliedstaaten gearbeitet, ein System der vorherigen Bewilligung einzurichten. Damit wollen wir sicherstellen, dass ihre Gesundheitssysteme nicht untergraben werden. Angesichts der begrenzten Möglichkeiten von Mitgliedstaaten, auf eine vorhergehende Bewilligung zu bestehen, fällt es mir schwer, diese Richtlinie nicht als einen Versuch zur Liberalisierung der Gesundheitsversorgung in Europa zu sehen. Es ist uns in der heutigen Abstimmung zwar gelungen, den Richtlinienvorschlag etwas zu verbessern. Der Text der Richtlinie bringt  jedoch weiterhin laut und deutlich zum Ausdruck, dass der Vertragsartikel zum Binnenmarkt als juristische Grundlage dient. Ich hoffe dass der Rat diesen Missstand in den nun folgenden Verhandlungen beheben wird."

 


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